RECHTSGEBIETE
Rechtliche Fragen entstehen oft in Situationen, die mit wichtigen persönlichen, familiären oder beruflichen Entscheidungen verbunden sind. Ich berate und begleite Sie persönlich, verständlich und mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die zu Ihrer individuellen Situation passt.
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Themenbereiche:
Erstellung von Eheverträgen und Konkubinatsverträgen
Erstellung von antizipierten Scheidungsvereinbarungen
Begleitung bei Trennungen und Scheidungen
Einvernehmliche Scheidungslösungen
Beratung und Begleitung in strittigen Eheschutz- und Scheidungsverfahren
Beratung und Begleitung bei Fragen des Kinderunterhalts (auch bei nicht verheirateten Eltern)
Beratung und Begleitung in KESB-Verfahren
Weitere rechtliche Fragen rund um Familie und Partnerschaft
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Themenbereiche:
Erstellung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen (insbesondere auch mit Liegenschaften)
Beratung und Unterstützung bei Erbteilungen und Erbteilungsverträgen (einvernehmlich oder strittig)
Durchführung von Willensvollstreckungen
Erstellung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
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Ich berate sowohl Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgeber in folgenden Bereichen:
Themenbereiche:
Fragestellungen zu Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen, Personalreglementen etc.
Rechtliche Fragen zu Kündigungen (im privaten Arbeitsrecht und in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen)
Weitere arbeitsrechtliche Fragen
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Ich berate und unterstütze sowohl Privatpersonen, Unternehmungen wie auch Gemeinden in folgenden Bereichen:
Themenbereiche:
Prüfung baurechtlicher Fragen im Rahmen von Baubewilligungen etc.
Prüfung baurechtlicher Fragen im privatrechtlichen Bereich (Werkverträge, Architektenverträge, etc.)
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Unterstützung und Begleitung in Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts
HONORAR
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Das Honorar wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet. Der Stundenansatz richtet sich nach den Empfehlungen der Schaffhauser Anwaltskammer und beträgt in der Regel CHF 260 zuzüglich Mehrwertsteuer.
Der konkrete Stundenansatz sowie die voraussichtlichen Kosten werden zu Beginn des Mandatsverhältnisses transparent besprochen und vereinbart.
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Zusätzlich zum Honorar wird eine Kleinspesenpauschale von 3 % der Honorarsumme erhoben. Diese umfasst insbesondere Porto, Telekommunikationskosten, Fotokopien und weitere kleinere Auslagen.
Übrige Auslagen wie beispielsweise Reisekosten, Gerichtsgebühren und Behördenkosten sind zusätzlich zu ersetzen.
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Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung wird die Kostendeckung geprüft.
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Ein erster Kontakt zur Besprechung Ihres Anliegens und der nächsten Schritte ist in der Regel kostenlos.

